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Sportlernahrung

Ein Lebensmittel gilt als Lebensmittel für Sportlerinnen und Sportler, wenn es deren besonderen Energie- und Nährstoffbedarf gerecht wird und eine praktische Nährstoffquelle darstellt, für den Fall, dass der Konsum von üblichen Lebensmitteln nicht praktikabel ist.

Es werden folgende Kategorien von Sportlernahrung unterschieden:

sowie Kombinationen der oben aufgeführten.

Die Zusammensetzung von Sportlernahrung richtet sich nach Art. 38 der Verordnung über Lebensmittel für Personen mit besonderem Ernährungsbedarf (VLBE).

Die zulässigen Stoffe sowie deren Höchstmengen sind in den Anhängen dieser Verordnung aufgeführt. Produkte mit nicht umschriebenen Zusätzen (Stoffen) sind nicht verkehrsfähig.