Gebrauchsgegenstände
Was haben Lebensmittelverpackungen, Kosmetika, Kleider, Schmuck, E-Zigaretten, Kinderspielzeug, Geschirr, Zündhölzer und Scherzartikel gemeinsam?
Es sind alles Gebrauchsgegenstände!
Die gesetzlichen Anforderungen sind in der Lebensmittelgesetzgebung geregelt und werden von uns kontrolliert. Denn auch hier gilt: Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollen vor gefährlichen Produkten geschützt werden.