Bedarfsgegenstände
Bedarfsgegenstände (engl.: Food Contact Materials, FCM) sind dazu bestimmt, im Zusammenhang mit der Herstellung, Verwendung oder Verpackung von Lebensmitteln, mit diesen in Berührung zu kommen. Dazu gehören folgende Kategorien:
- Behälter oder Vorrichtungen aus Metall, z.B. Pfannen, aber auch Trinkwasserleitungen
- Bedarfsgegenstände aus Kunststoff, z. B. PET-Flaschen, Plastikgeschirr, Verpackungsbeutel
- Zellglasfolien (Cellophan)
- Bedarfsgegenstände aus Keramik, Glas, Email u. ä., z. B. Porzellangeschirr
- Bedarfsgegenstände aus Papier und Karton, z.B. Pizzaschachteln, Kartonteller
- Aktive und intelligente Materialien und Gegenstände an und in Verpackungen zur Verlängerung der Haltbarkeit
- Paraffine, Wachse und Farbstoffe im direkten Kontakt mit Lebensmitteln
- Bedarfsgegenstände aus Silicon, z.B. Backformen
- Verpackungstinten zur Beschriftung von Lebensmittelverpackungen
Grundsätzlich besteht bei Bedarfsgegenständen im Kontakt mit Lebensmitteln die Gefahr, dass Bestandteile davon (z.B. Weichmacher, Schwermetalle, Kunststoffadditive) in die Lebensmittel übergehen (migrieren). Bedarfsgegenstände dürfen deshalb an Lebensmittel nur Stoffe in Mengen abgeben, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Gesundheitliche Unbedenklichkeit
- Technische Unvermeidbarkeit
- Keine Veränderung der Zusammensetzung oder der organoleptischen Eigenschaften der Lebensmittel
Die konkreten Anforderungen an die Zusammensetzung von Bedarfsgegenständen sowie Höchstwerte zu migrierenden Stoffen finden sich in der Bedarfsgegenständeverordnung.