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Bedarfsgegenstände

Bedarfsgegenstände (engl.: Food Contact Materials, FCM) sind dazu bestimmt, im Zusammenhang mit der Herstellung, Verwendung oder Verpackung von Lebensmitteln, mit diesen in Berührung zu kommen. Dazu gehören folgende Kategorien:

Grundsätzlich besteht bei Bedarfsgegenständen im Kontakt mit Lebensmitteln die Gefahr, dass Bestandteile davon (z.B. Weichmacher, Schwermetalle, Kunststoffadditive) in die Lebensmittel übergehen (migrieren). Bedarfsgegenstände dürfen deshalb an Lebensmittel nur Stoffe in Mengen abgeben, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

Die konkreten Anforderungen an die Zusammensetzung von Bedarfsgegenständen sowie Höchstwerte zu migrierenden Stoffen finden sich in der Bedarfsgegenständeverordnung.