Textilien
Textilien und Ledererzeugnisse werden vielseitig eingesetzt sowohl als Gegenstände mit Körperkontakt als auch zur Ausstattung von Räumen. Als Textilien gelten unter anderem:
- Bekleidung für Erwachsene und Kinder
- Perücken
- Fasnachtskostüme
- Bettwäsche und Tischtücher
- Möbelbezüge
- Teppiche und Vorhänge
Die Verordnung über Gegenstände für den Humankontakt regelt die Anforderungen hinsichtlich:
- Zulässigkeit von bestimmten Substanzen
- Höchstmengen für die Abgabe von chemischen Stoffen
- Entflammbarkeit und Brennbarkeit
- Sicherheit von Kinderbekleidung
In einem Schreiben an den Textilverband der Schweiz und die Vertreiber von Textilien [472.17 KB] orientierte der Verband der Kantonschemiker der Schweiz über die rechtlichen Anforderungen von Textilien im Bereich Gesundheitsschutz.