Spielzeug
Als Spielzeug gelten alle Gegenstände, die von Kindern bis 14 Jahren zum Spielen verwendet werden. Dazu gehören:
- Malfarben
- Schreib-, Zeichen- und Malgeräte
- Gegenstände, die nicht ausschliesslich fürs Spielen bestimmt sind.
Spielzeug darf bei bestimmungsgemässem oder zu erwartendem Gebrauch die Kinder nicht gefährden. Form, Geruch und Aussehen dürfen nicht an Lebensmittel erinnern.
Nicht als Spielzeug im lebensmittelrechtlichen Sinn gelten unter anderem:
- elektronische Geräte wie PC, Handy oder Tablet
- Sportgeräte
- Fährräder und Trottinette zur Fortbewegung auf öffentlichen Wegen
- Wassersportgeräte und Schwimmhilfen