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Spielzeug

Als Spielzeug gelten alle Gegenstände, die von Kindern bis 14 Jahren zum Spielen verwendet werden. Dazu gehören:

Spielzeug darf bei bestimmungsgemässem oder zu erwartendem Gebrauch die Kinder nicht gefährden. Form, Geruch und Aussehen dürfen nicht an Lebensmittel erinnern.

Nicht als Spielzeug im lebensmittelrechtlichen Sinn gelten unter anderem: