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Anforderungen

Spielzeug muss die Sicherheitsanforderungen erfüllen bezüglich:

Die detaillierten Anforderungen sind in der Spielzeugverordnung festgelegt.

Als Herstellerin gilt auch die Importeurin oder Händlerin, wenn sie ein Spielzeug erstmalig in Verkehr bringt. Sie

Auf dem Spielzeug oder dessen Verpackung müssen

angebracht sein.

Der Händlerin überprüft, ob die Angaben der Herstellerin und der Importeurin vorhanden sind, bevor sie ein Spielzeug in Verkehr bringt.