Anforderungen
Spielzeug muss die Sicherheitsanforderungen erfüllen bezüglich:
- Physikalische und mechanische Eigenschaften
- Entzündbarkeit
- Chemische Eigenschaften
- Elektrische Eigenschaften
- Hygiene
Die detaillierten Anforderungen sind in der Spielzeugverordnung festgelegt.
Als Herstellerin gilt auch die Importeurin oder Händlerin, wenn sie ein Spielzeug erstmalig in Verkehr bringt. Sie
- führt vor der Markteinführung eine Sicherheitsbewertung und ein Konformitätsbewertungsverfahren durch;
- erstellt die technischen Unterlagen dazu;
- beweist in einer Konformitätserklärung die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen;
- stellt sicher, dass die Bewertung durchgeführt worden ist.
Auf dem Spielzeug oder dessen Verpackung müssen
- bei Bedarf Warnhinweise und eine Gebrauchsanweisung;
- Identifikationskennzeichen;
- Name und Adresse der Herstellerin
angebracht sein.
Der Händlerin überprüft, ob die Angaben der Herstellerin und der Importeurin vorhanden sind, bevor sie ein Spielzeug in Verkehr bringt.