Kennzeichnung
Vorverpackte Lebensmittel müssen bei der Abgabe an Konsumenten konform gekennzeichnet sein. Die allgemeinen Bestimmungen finden Sie in der Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV). Für einzelne Kategorien von Nahrungsmitteln gelten zusätzliche Vorgaben zur Kennzeichnung, die in den spezifischen Verordnungen dieser Produkte festgehalten sind.
Werden vorverpackte Lebensmittel mit Einsatz von Fernkommunikationstechniken, beispielsweise in einem Online-Shop im Internet, zum Verkauf angeboten, so müssen die Konsumentinnen und Konsumenten über die gleichen Informationen verfügen, die bei der Abgabe vor Ort zur Verfügung gestellt werden müssen. Davon ausgenommen sind das Haltbarkeitsdatum und das Warenlos.
Bei der Kennzeichnung sowie der Werbung sind zudem zu beachten:
- Täuschungsverbot
- nährwertbezogene Angaben
- gesundheitsbezogene Angaben
- Jugendschutz bei alkoholischen Getränken
Unsere Checkliste Kennzeichnung von Lebensmitteln hilft Ihnen dabei.
Thurgauer Betriebe können uns bei spezifischen Fragen zur Kennzeichnung auch kontaktieren.