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Nährwertbezogene Angaben

Nährwertbezogene Angaben sind sprachliche oder bildliche Angaben, einschliesslich grafischer Elemente oder Symbole jeder Form, mit denen erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Lebensmittel besondere positive Nährwerteigenschaften besitzt:

Nährwertbezogene Angaben dürfen nur gemacht werden, wenn sie in Anhang 13 LIV vorgesehen sind. Es gelten insbesondere folgende Bestimmungen für deren Verwendung:

  1. Die Nährwertkennzeichnung ist zwingend.
  2. Vergleichende Angaben sind nur zwischen Lebensmitteln derselben Kategorie und bezogen auf dieselbe Menge zulässig.
  3. Vergleichende Angaben müssen sich auf Lebensmittel derselben Kategorie beziehen, deren Zusammensetzung die Verwendung einer Angabe nicht erlaubt.

Beispiel zu Punkt 3.

Für Mineral- und Quellwasser gelten abweichende Bestimmungen.

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