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Gesundheitsbezogene Angaben

Gesundheitsbezogene Angaben (Health Claims) sind sprachliche oder bildliche Angaben mit denen erklärt oder suggeriert wird, dass ein Zusammenhang zwischen einem Lebensmittelbestandteil einerseits und der Gesundheit andererseits besteht. Health Claims beziehen sich auf einen Nährstoff, in wenigen Fällen (z.B. Walnüsse oder Wasser) auf das Lebensmittel an sich, jedoch nie auf ein Produkt.
Gesundheitsbezogene Angaben in Kennzeichnung und Werbung für Lebensmittel sind verboten, sofern sie nicht umschrieben oder im Einzelfall bewilligt worden sind.

Beispiele zulässiger Claims:

Nicht zulässig sind folgende Claims:

Die in Anhang 14 LIV aufgeführten Angaben müssen in unveränderter Form in die Kennzeichnung und die Werbung übernommen werden und die Voraussetzungen für deren Verwendung (signifikante Menge) erfüllt sein.

Werden zu einem Lebensmittel gesundheitsbezogene Angaben gemacht, so muss seine Kennzeichnung und die Werbung unter anderem folgende Informationen enthalten:

Gesundheitsbezogene Angaben dürfen nicht:

Verweise auf nichtspezifische Vorteile eines Nährstoffs oder Lebensmittels für die Gesundheit im Allgemeinen oder das gesundheitsbezogene Wohlbefinden sind nur zulässig, wenn ihnen eine rechtmässige gesundheitsbezogene Angabe beigefügt ist. Was bedeutet das?

Diese Kennzeichnung oder Werbung darf nur gemacht werden, wenn zusätzlich eine Angabe in der Art erfolgt:

Zusammen mit gesundheitsbezogenen Angaben ist die Nährwertkennzeichnung aufzuführen.