Hygienischer Umgang
Damit Lebensmittel nicht mit Krankheitserregern kontaminiert oder durch mikrobiellen Verderb genussuntauglich werden, muss der Umgang mit Lebensmitteln gewissen Hygienevorgaben folgen. Diese Hygienemassnahmen in Produktions- und Gastronomiebetrieben erstrecken sich über den ganzen Herstellungsprozess von den Rohwaren bis zur Abgabe der Lebensmittel an den Verbraucher. Die Einhaltung von Küchenhygieneregeln beim Verbraucher im Haushalt ist eine weitere Massnahme, um lebensmittelbedingten Erkrankungen vorzubeugen.
Betriebshygiene
Die lebensmittelverarbeitenden Betriebe sind selbst für den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln auf allen Produktions- und Verarbeitungsstufen verantwortlich. Dazu muss ein Hygienekonzept erstellt werden, welches folgende Punkte möglichst detailliert behandelt:
- Personalhygiene und -schulung (z.B. Arbeitskleidung, Händehygiene)
- Trennung der nicht genussfertigen von genussfertigen Lebensmitteln
- Trennung rein - unrein
- Temperaturkontrollen (Kühlung und Heisshaltung)
- Lagerung von Lebensmitteln (z.B. Kühlkette einhalten)
- Reinigung von Einrichtungen und Räumlichkeiten
- Abfall-Management
Auch wenn die Hygiene scheinbar gegeben ist, können Fehler bei der Lebensmittelherstellung zu mikrobiell belasteten Produkten führen.
Das Merkblatt Lebensmittel hygienisch zubereiten [40.25 KB] enthält weitere Informationen zur Betriebshygiene.
Küchenhygiene zu Hause
Auch zu Hause kann durch einige Hygienemassnahmen bei Aufbewahrung und Zubereitung von Lebensmitteln das Risiko einer lebensmittelbedingten Erkrankung verringert werden. Hinweise hierzu liefert unser Merkblatt Lebensmittelhygiene im Haushalt [35.42 KB] und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen mit praktischen Küchenhygiene-Tipps.