Leistungsauftrag
Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Die Verbraucher erwarten daher auch, dass es stets in einwandfreier Qualität zur Verfügung steht.
Die Wasserversorgungen sind nach der Verordnung des EDI über Trinkwasser zur Selbstkontrolle verpflichtet. So soll die Qualität des von ihnen gelieferten Wassers sichergestellt werden. Zur Selbstkontrolle gehört die periodische Überprüfung der Wasserqualität durch mikrobiologische und chemische Analysen. Zudem müssen Anlagen wie Pumpstationen, Aufbereitungsanlagen, Reservoirs und das Leitungsnetz regelmässig überprüft, gewartet und wenn nötig erneuert werden.
Mit regelmässigen Stichprobenkontrollen und Inspektionen überprüft die Abteilung Trink- und Badewasser, ob
- die Trinkwasserqualität im Kanton Thurgau den gesetzlichen Normen entspricht
- die Wasserversorgungen ihre Selbstkontrolle durchführen und dokumentieren
- das Wasser in den Reservoirs ordnungsgemäss gespeichert wird
- das Wasser, falls dies nötig ist, fachgerecht aufbereitet und ordnungsgemäss desinfiziert wird
- das Wasser sachgemäss über das Trinkwassernetz verteilt wird.
Eine weitere Aufgabe des Kantonalen Laboratoriums ist, die Wasserversorgungen bei Problemen zu unterstützen. Der Bevölkerung stehen wir als kompetenter Ansprechpartner bei Fragen rund um Trinkwasser zur Verfügung.