Freibad / Hallenbad
Wir kontrollieren die Einhaltung der Vorschriften für Schwimmbäder in:
- 20 öffentlichen Freibädern
- 26 öffentlichen Hallenbädern
Die Betreiber von Hallen- und Freibädern sind gesetzlich verpflichtet, die Badewasserqualität regelmässig zu überprüfen. Im Rahmen dieser Selbstkontrolle müssen sie:
- sicherstellen, dass die Filtration und Desinfektion des Wassers sachgemäss betrieben wird
- den Becken genügend Frischwasser zuführen
- regelmässig untersuchen lassen, ob das Wasser den hygienischen Anforderungen entspricht
- täglich mehrmals den pH-Wert des Wassers, den Gehalt an Desinfektionsmittel und dessen Reaktionsprodukte im Wasser überprüfen
- die eigenen Kontrollen überwachen und die entsprechenden Ergebnisse dokumentieren
Das Kantonale Laboratorium inspiziert in regelmässigen Abständen die Bäder, um zu überprüfen, ob:
- die Vorschriften eingehalten werden
- die Wasserqualität den gesetzlichen Anforderungen entspricht
- die Selbstkontrolle durch die Betreiber durchgeführt und dokumentiert wird
- der Gehalt an Desinfektionsmitteln wirksam und für Badegäste ungefährlich ist
- benötigte Chemikalien sachgemäss gelagert werden
Das Kantonale Laboratorium beanstandet Mängel und ordnet die nötigen Korrekturmassnahmen an. Bei akuter Gefährdung der Badegäste kann es Schwimmbäder auch schliessen.