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Inspektion ausländisches Recht

Eventuell muss ein Exportbetrieb von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen im Bestimmungsland registriert sein. Listen der für die Ausfuhr zugelassenen Betriebe sind meist auf der Webseite der betreffenden ausländischen Behörde abrufbar. Für die Bewilligung der Betriebe ist das Kantonale Laboratorium zuständig.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen informiert über den Export von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen.