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Import

In die Schweiz importierte Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände müssen den Anforderungen der schweizerischen Lebensmittelgesetzgebung entsprechen. Der Importeur muss dies im Rahmen seiner Pflicht zur Selbstkontrolle gewährleisten. Bei der Abgabe an Konsumenten müssen die Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände mit allen notwendigen Angaben in mindestens einer Amtssprache gekennzeichnet sein.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen informiert über den Import von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen.