Direkt zum Inhalt springen

Anmeldung & Bewilligungen

Lebensmittelbetriebe sowie Betriebe, die Tätowierungen oder Permanent-Make-up anbieten, haben ihre Tätigkeit dem Kantonalen Laboratorium zu melden. Mutationen und Betriebsschliessungen müssen auch mitgeteilt werden.
Die Registrierung mit dem Meldeformular ist kostenlos.

Betriebe mit der Herstellung von Lebensmittel tierischer Herkunft bedürfen der Bewilligung durch das Kantonale Laboratorium.

Das Bundesamt für Lebensmittel- und Veterinärwesen informiert mit einer Weisung bzw. einem Leitfaden über die Melde- und Bewilligungspflicht.