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Freibad / Hallenbad

Wir kontrollieren die Einhaltung der Vorschriften für Schwimmbäder in:

Die Betreiber von Hallen- und Freibädern sind gesetzlich verpflichtet, die Badewasserqualität regelmässig zu überprüfen. Im Rahmen dieser Selbstkontrolle müssen sie:

Das Kantonale Laboratorium inspiziert in regelmässigen Abständen die Bäder, um zu überprüfen, ob:

Das Kantonale Laboratorium beanstandet Mängel und ordnet die nötigen Korrekturmassnahmen an. Bei akuter Gefährdung der Badegäste kann es Schwimmbäder auch schliessen.