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Tattoo & Piercing

Als Tätowierung wird das Einbringen von Farbpigmenten in die Dermis-Schicht der Haut (Lederhaut) verstanden. Tattoos haben Bestand für die restliche Lebensdauer der tätowierten Person.

Als Permanent-Make-up wird das Einbringen von Farbpigmenten in die Dermis-Schicht der Haut verstanden. Die Beständigkeit der verwendeten Farbpigmente ist geringer als bei der Tätowierung.

Als Piercing wird das Durchstechen von Körperteilen, z.B. Ohrläppchen, zwecks Einführung eines Schmuckgegenstandes bezeichnet.

Die Verordnung über Gegenstände für den Humankontakt regelt die Anforderungen an die dabei verwendeten Farben, Apparate und Instrumente.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen informiert zu diesem Thema: Piercing und Tattoo

Betriebe, die Tätowierungen oder Permanent-Make-up anbieten, haben ihre Tätigkeit dem Kantonalen Laboratorium zu melden.
Die Registrierung mit dem Meldeformular ist kostenlos.