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Das neue Lebensmittelrecht 2017

Vereinfachungen für den Handel und besserer Schutz der Gesundheit und vor Täuschung sind die Kernpunkte des neuen Schweizer Lebensmittelrechts. Es tritt am 1. Mai 2017 in Kraft. Für die Umsetzung der Bestimmungen gelten grosszügige Übergangsfristen.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen stellt umfassende Informationen zum neuen Lebensmittelgesetz bereit.

Wir werden so schnell als möglich unsere Merkblätter und Informationen aktualisieren. Bis dahin bitten wir Sie noch um etwas Geduld.